Notiz für Nathalie (aus dem Leben einer Rechtsreferendarin): Referenzkunden auf der Homepage: Erlaubt oder nicht?

Geschrieben von K. Kopp am . Gepostet in Notizen für Nathalie.

Mittwoch, 09.03.2011, 13.38 Uhr

Suuuper, Belehrungsnachricht vom Chef erhalten:

“Nathalie, vorhin am Telefon hast Du ja nicht wirklich gut ausgesehen, nicht optisch, mein ich, als wir über Referenzkunden auf Internetseiten gesprochen haben. Aber darum bist Du ja da, dass Du etwas lernst. Du freust Dich, oder?!

Nicht immer werden Kunden vorher gefragt und nicht immer sind sie damit einverstanden, ungefragt als Testimonials herhalten zu müssen, Nathalie, und in diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob und unter welchen Umständen Kunden auch ohne deren ausdrückliche Einwilligung auf einer Homepage zu Werbezwecken genannt werden dürfen. Ist das überhaupt datenschutzrechtlich erlaubt?

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Notiz für Nathalie (aus dem Leben einer Rechtsreferendarin). Wenn Juristen zum Fußball gehen.

Geschrieben von K. Kopp am . Gepostet in Analog, Notizen für Nathalie.

Dienstag, 09.11.2010, 10.48 Uhr.

E-Mail vom Chef erhalten:

„Nathalie, gerade ist ein wenig Raum, und es soll Dir daher nicht länger vorenthalten bleiben, dass ich am Wochenende mit einem befreundeten Kollegen bei den Kickers oben auf der Waldau war, ein sehr erfolgreicher Nachmittag endlich einmal wieder für die Blauen.

Eine tatsächlich vollkommen inambivalente Spielsituation wurde von dem Kollegen als Abseits qualifiziert, den genauen Wortlaut seiner Schiedsrichterschelte samt honoratiorenschwäbischer Dialektfärbung, Nathalie, will ich Dir einstweilen gerne ersparen. Nie war Abseits jedenfalls eindeutiger nicht der Fall. Zufälligerweise konnte ich mit einer recht brauchbaren Definition des Begriffs aufwarten: „Abseits ist, wenn sich ein angreifender Spieler im Moment der Ballabgabe seines passenden Mitspielers in der gegnerischen Hälfte befindet, der gegnerischen Torlinie näher ist als der Ball und ihr näher ist als der vorletzte verteidigende Spieler. Auch im Sport geht nichts ohne Recht“.

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Notiz für Nathalie (aus dem Leben einer Rechtsreferendarin). Störerhaftung – wie kann einer Freitag nachmittags so gestört sein?

Geschrieben von K. Kopp am . Gepostet in Notizen für Nathalie.

Freitag, 29.10.2010, 16.43 Uhr.

Nachricht vom Chef per Sprachmail erhalten:

 

„Nathalie, die Stabilität des Mobilfunknetzes hier im Zug ist nur völlig unzureichend! Naja, egal, lass uns das so machen, dass ich Dir den ganzen Kram und was mir so dabei durch den Kopf geht, in eine Sprachnotiz reinplappere, und Du arbeitest das dann wie gewohnt in einen Beitrag um, in geschliffenen Worten und mit allem, was so dazugehört, Fundstellen, Literaturnachweis und alles das…

 

Um was geht’s nochmal heute? Ach ja, Störerhaftung, merkwürdiges Wort, nicht wahr?! Ständig liest man darüber, dass irgendjemand für irgendetwas als Störer haftet. Google unterlag letzthin vor dem LG Hamburg, weil ein persönlichkeitsrechtsverletzendes Video nicht rechtzeitg, unverzüglich nach Kenntnis, wie man so schön sagt und wie Du natürlich auch weißt, Nathalie, das bleibe hier sicher nicht unerwähnt, äh – entfernt wurde. Die Denic haftet bei offensichtlicher Namensverletzung als Störer. Wer sein W-Lan nicht verschlüsselt und nicht zum Beispiel zufällig im Urlaub war, haftet als Störer (Natalie, bitte dazu die Aktenzeichen und Fundstellen).

 

Was ist das denn überhaupt, ein Störer? Man könnte vielleicht so sagen: Der Störer ist die Person, die rechtlich dafür einstehen muss, dass ein Tun, Unterlassen oder Zustand aus seinem Verantwortungsbereich

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