DATENSCHUTZERKLÄRUNG: DAS MAXIMALMUSTER – TEIL 2
Heute erscheint der zweite Teil des Musters einer Datenschutzerklärung. Trotz aller Sorgfalt kann das Muster weder Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben noch können aus seiner Verwendung Ansprüche hergeleitet werden. Ein Mandatsverhältnis kommt mit dem Abruf des Erklärungsmusters nicht zustande. Beachten Sie bitte, dass Sie sich aus dem Maximalmuster sozusagen die Rosinen herauspicken müssen, also das, was angesichts der konkreten Verwendung personenbezogener Daten auf Ihrer Website passt.
Das Muster können Sie für Ihre Website kostenlos verwenden. Wir bitten lediglich um folgenden Hinweis auf diese Seite: “Datenschutzerklärung von digitalrecht.net“. Benötigen Sie eine individuelle Datenschutzerklärung zum Beispiel für Ihren Onlineshop, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung, ebenso, wenn Sie Hilfe dabei brauchen, eine Datenschutzerklärung für Ihre Bedürfnisse zu implementieren. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie einfach eine E-Mail.
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