Beiträge getaggt ‘Werbung’

LG Hamburg: Liken und gewinnen

Geschrieben von K. Kopp am . Gepostet in Digital.

Es ist schon fast eine kleine Plage, der man vor allem seit es auf Facebook gesponsorte Beiträge gibt, kaum mehr aus dem Weg gehen kann: Online-Shops veranstalten Gewinnspiele, an denen man aber nur teilnehmen kann, wenn man die Seite des betreffenden Shops mit einem „Like“ versieht.

Etwas gewinnen wollen ist aber nicht zwingend gleichbedeutend damit, dass einem irgendein Facebook-Content gefällt. Das wurde von Verbraucherschützern ähnlich gesehen; sie haben daher gegen ein Unternehmen, das sich solcher Werbemethoden bedient hat, geklagt. Aber wie sieht die Sache rechtlich aus? Ist es erlaubt, die Teilnahme an einem Gewinnspiel von einem „Like“ abhängig zu machen?

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Jahresrückblick „Internet und Recht“: Die wichtigsten Entscheidungen 2012 (Teil 2)

Geschrieben von K. Kopp am . Gepostet in Digital.

Das Jahr 2012 war ein bewegtes, auch in juristischer Hinsicht. Viele Gerichte haben sich hervorgetan durch wegweisende Entscheidungen, die all diejenigen mehr oder weniger betreffen, die beruflich oder privat mit dem Netz zu tun haben. Heute gibt es den zweiten Teil der wichtigsten Entscheidungen 2012, der Zusammenhänge herstellt und hilfreiche Tipps für die Zukunft ableitet.

Viel Vergnügen beim Lesen. Auf “Weiterlesen” klicken.

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Jahresrückblick „Internet und Recht“: Die wichtigsten Entscheidungen 2012

Geschrieben von K. Kopp am . Gepostet in Digital.

Das Jahr neigt sich nun rasant dem Ende entgegen, und deshalb wird es höchste Zeit, einen letzten Blick zurück zu werfen. Deshalb gibt es heute den ersten Teil einer zweiteiligen Artikelserie mit den wichtigsten Entscheidungen aus 2012 rund um das Thema „Internet und Recht“, kombiniert mit hilfreichen Praxistipps für alle, die sich privat oder beruflich viel im Netz bewegen.

Welche Gerichte haben sich durch Urteile im IT-Recht hervorgetan? Welche Urteile haben neue Pflichten oder Rechte für Anwender, Entwickler und Seitenbetreiber hervorgebracht? Welche Entscheidungen werden die Rechtsprechung im neuen Jahr mutmaßlich beeinflussen? Klicken Sie auf „Weiterlesen“ und erfahren Sie mehr.

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Botox gegen Botolist und Botocyl: Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarken

Geschrieben von K. Kopp am . Gepostet in Analog, Digital.

Die Bezeichnungen „Botolist“ und „Botocyl“ sind nicht für kosmetische Erzeugnisse schutzfähig, meint der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Az.: C-100/11 P) und hat die beiden Gemeinschaftsmarken für nichtig erklärt. Durch die Benutzung dieser Marken werde die Wertschätzung der bestehenden Marken „Botox“ in unlauterer Weise ausgenutzt, heißt es in der Begründung.

Die ältere Marke „Botox“ würde in Großbritannien, der allgemeinen Öffentlichkeit und unter Fachleuten des Gesundheitswesens Bekanntheit genießen. Diese ergebe sich aus Artikeln in Fachzeitschriften oder englischen Tageszeitungen und der Aufnahme des Wortes „Botox“ in englische Wörterbücher. Die für nichtig erklärten Marken werden nach Auffassung des Gerichts mit den älteren Marken gedanklich verknüpft. Bei einer umfassenden Beurteilung aller maßgeblichen Gesichtspunkte werde deutlich, dass mit den streitigen Marken die von der Marke „Botox“ erworbene Unterscheidungskraft und Wertschätzung ausgenutzt werden soll.

Die Entscheidung beschränkt sich im Wesentlichen darauf, einfach zu behaupten, die Unterscheidungskraft sei ausgenutzt worden, dabei wurden von der Marke „Botox“ abweichende Assoziationsvorstellungen kaum geprüft.

Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der älteren Marke liegt vor, wenn die Eignung dieser Marke, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist und benutzt wird, als vom Inhaber dieser Marke stammend zu identifizieren, geschwächt wird, weil die Benutzung der jüngeren Marke zur Auflösung der Identität der älteren Marke und ihrer Bekanntheit beim Publikum führt.

Eine solche Identitätsauflösung liegt dann vor, wenn das Publikum über die Erinnerungswirkung zwischen dem Rufinhaber und dem Eingreifer eine Gedankenverbindung herstellt, durch die der Betrachter einen Anreiz zum Kauf erhält, indem Gütevorstellungen auf den Eingreifer übertragen werden. Dabei ist auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der Waren oder Dienstleistungen abzustellen, für die diese Marke eingetragen ist.

Dass es sich bei „Botox“ um ein Neurotoxin handelt und der Markenname aus dem Begriff „Botulinumtoxin“ gebildet wurde, dürfte dem durchschnittlich informierten Verbraucher und insbesondere der durchschnittlich informierten Verbraucherin ebenso geläufig sein wie die Tatsache, dass der Stoff von Bakterien ausgeschieden wird. Das Verfahren, in dem der Stoff gewonnen wird, ist immer dasselbe und das Ergebnis ist immer Botulinumtoxin, so dass Gütevorstellungen hier gar nicht übertragen werden können und eine Rufausbeutung kaum vorliegen kann. Wieder einmal behandelt der EuGH den vielzitierten Verbraucher als kleines Kind, das nicht zu unterscheiden in der Lage ist zwischen verschiedenen Anbietern desselben biologischen Stoffes.

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Wenn der Schuss nach hinten losgeht: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Geschrieben von K. Kopp am . Gepostet in Digital.

Irgendwann in den 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts muss irgendjemand damit angefangen haben, sich gewaltigen Blödsinn auszudenken, weil er oder sie erkannt hat, dass sich als Kehrseite des Internets und seines Zwecks, nämlich Informationen auszutauschen, ganz neue Haftungsrisiken ergeben: Die Disclaimer waren geboren und sind seither nicht totzukriegen. Immer und immer wieder findet man sie auf allen Arten von Websites, meistens als Link-Disclaimer oder Keine-Abmahnung-ohne-vorherigen-Kontakt-Disclaimer. Dabei ist ihr rechtlicher Wirkungshorizont gleich null.

Jedenfalls war das bisher gängige Ansicht unter Juristen. Dass der Schuss aber sogar nach hinten losgehen kann, hat nun das OLG Hamm (Urteil vom 31.01.2012 – 4 U 169/11) entschieden:

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